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Wird die lange Verfahrensdauer bei der Ausgleichszahlung berücksichtigt?

betrifft geschiedene Ehegatten
Dauert das Verfahren lange, kann bei der Bemessung der Ausgleichszahlung aus Billigkeitsgründen berücksichtigt werden, dass das Preisniveau inzwischen gestiegen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Bei langer Verfahrensdauer kann bei Ausmittlung der Ausgleichszahlung aus Billigkeitsgründen das gestiegene Preisniveau berücksichtigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 12.

Genannte Normen

EheG §94

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