Kann ich die Höhe der Ausgleichszahlung nach der Scheidung überprüfen lassen?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Nein, in der Regel nicht. Ob die auferlegte Ausgleichszahlung billig ist, hängt von den Umständen Ihres Falls ab. Der Oberste Gerichtshof greift nur bei einer groben Fehlbeurteilung ein; eine unrichtige Rechenweise oder Gewichtung bleibt folgenlos, solange das Ergebnis im Ermessensspielraum liegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (35 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2001)
Ob die von den Vorinstanzen auferlegte Ausgleichszahlung dem Grundsatz der Billigkeit entspricht, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Einzelfalles, denen, außer bei grober Fehlbeurteilung, keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Beanstandung der Aufteilungsquote 1:1 bei besser verdienendem Mann und berufstätiger Frau, wobei letzterer die ausschließliche Haushaltsführung und überwiegende Kinderbetreuung zukam. Der Mann finanzierte zudem die Wohnung des gemeinsamen Sohnes. Dadurch verringerten sich die ehelichen Ersparnisse, wodurch die Ehefrau weniger erhielt und dadurch einen Beitrag zur Ausstattung leistete.OGH 1 Ob 98/23b, 27.06.2023
- Ziel der Billigkeitserwägungen ist es, ein individuell gerechtes Aufteilungsergebnis herbeizuführen, wobei nicht streng rechnerisch vorgegangen werden muss.OGH 8 Ob 119/10y, 23.11.2010
- Dabei seien sogar eine unrichtig angewendete Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente so lange zu vernachlässigen, als sich der ausgemittelte Ausgleichsbetrag innerhalb des Ermessensspielraums bewege.OGH 6 Ob 187/06b, 31.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115637 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 35.
- OGH 1 Ob 46/26k, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 88/24h, 25.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 36/24m, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 197/23m, 05.03.2024
- OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 98/23b, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 166/22a, 12.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 63/22d, 18.05.2022
- OGH 1 Ob 11/22g, 21.02.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
Verwandte Fragen
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