Kann ich künftige Zahlungen aus einem Dauervertrag schon jetzt einklagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 16.04.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 54/20b, 16.04.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.
Nur wenn das Urteil für Ihre heutige Rechtslage noch Bedeutung hat. Es muss weiterhin geeignet sein, Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Gegenseite zu sein. Bei einem beendeten Vertragsverhältnis versteht sich das nicht mehr von selbst; Sie müssen konkret begründen und beweisen, worin Ihr Interesse liegt.