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Kann ich Unterhalt für die Zukunft einklagen, wenn bezahlt wird?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Ehegatten, Kinder
Auf Unterhalt für die Zukunft können Sie nur klagen, wenn Ihr Unterhalt bereits verletzt wird oder eine Verletzung zumindest droht. Wird ordentlich gezahlt und ist kein Ausfall zu befürchten, fehlt die Grundlage für eine Verurteilung zu künftigen Zahlungen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die Verurteilung des Unterhaltspflichtigen zu künftigen Unterhaltsleistungen hat eine bereits eingetretene oder zumindest drohende Verletzung des Unterhaltsanspruches des Unterhaltsberechtigten zur Voraussetzung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsklage trotz laufender Zahlung

Ja. Bestreitet Ihr Ehegatte die Unterhaltspflicht, etwa mit der Behauptung, Sie hätten den Anspruch verwirkt, dürfen Sie den Unterhalt für die Zukunft einklagen, auch wenn er bisher gezahlt hat. Für rückständigen Unterhalt gilt das nicht.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsklage zur Sicherung der Witwenpension

Wer unterhaltspflichtig ist, muss die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die frühere Ehefrau später einen Versorgungsanspruch geltend machen kann. Deshalb hat sie ein schutzwürdiges Interesse daran, ihn auch für künftig fällig werdende Unterhaltsleistungen zu klagen.

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