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Genügt ein Hinweis auf internationale Abkommen für den Kinderschutz?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, getrennte Elternteile
Es reicht nicht aus, allgemein darauf hinzuweisen, dass ein Staat der Kinderrechtskonvention beigetreten ist. Das Gericht muss die tatsächlichen Verhältnisse feststellen, die das Kind dort erwarten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Im Zusammenhang mit der Frage der Berechtigung einer Übersiedlung unter gleichzeitiger Ausübung des Rechts zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes (§ 146b ABGB) kann der allgemeine Hinweis, ein bestimmter Staat wäre dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt Vorbehalten und Erklärungen, BGBl 1993/7, beigetreten, in keiner Weise als ausreichend angesehen werden und ersetzt Feststellungen über tatsächliche Verhältnisse keinesfalls.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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