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Für welche Hilfe im Alltag bekomme ich Pflegegeld?

betrifft Pflegebedürftige, Angehörige, Pensionisten, Versicherte
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die notwendige Betreuung und Hilfe sichern. Was als Pflegebedarf zählt, steht nicht im Gesetz selbst, sondern in der Einstufungsverordnung. Es muss sich um Verrichtungen handeln, die zumindest im weiteren Sinn lebenswichtig und nicht medizinischer Art sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern. Was unter Pflegebedarf beziehungsweise Betreuung und Hilfe zu verstehen ist, wird zwar nicht im Gesetz, wohl aber in der Einstufungsverordnung definiert. Es muss sich hierbei um zumindest im weiteren Sinn lebenswichtige Verrichtungen nichtmedizinischer Art handeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

BPGG §1; KrntPGG §4; SbgPGG §1; EinstV allg; SbgEinstV allg

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