Wer muss beweisen, dass ein Minderjähriger wirksam handelte?
günstig für Minderjähriger betrifft Minderjährige, Eltern, Gläubiger, Kreditgeber
Ergibt sich schon aus der Klage, dass der Beklagte bei der Darlehensgewährung wegen seiner Minderjährigkeit nicht geschäftsfähig war, muss der Kläger vorbringen und beweisen, dass ausnahmsweise doch eine wirksame Verpflichtung vorliegt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergibt sich bereits aus der Klage die fehlende Geschäftsfähigkeit des Beklagten zum Zeitpunkte der Darlehensgewährung wegen Minderjährigkeit, dann hat der Kläger das Vorliegen einer Ausnahme hievon zu behaupten und zu beweisen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106637 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 102/25a, 18.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 151 · Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter
- ABGB § 865 · Erfordernisse eines gültigen Vertrages
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