Muss mich mein Vertragspartner über alles Wichtige aufklären?
betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Nicht über alles. Eine Pflicht zur Aufklärung besteht nur, wenn Sie die Mitteilung dieser Tatsachen nach der Verkehrsauffassung erwarten durften. Entscheidend ist im Einzelfall immer, ob ein Schutzbedürfnis auf Ihrer Seite bestand.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.08.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht ist stets, dass der Vertragspartner die Mitteilung der betreffenden Tatsachen nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für das Bestehen einer Aufklärungspflicht ist im Einzelfall immer entscheidend, ob ein Schutzbedürfnis des Vertragspartners vorliegt.OGH 5 Ob 247/09y, 19.01.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 5 Ob 130/21k, 19.08.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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