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Muss mich mein Vertragspartner über alle meine Rechte aufklären?

betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein. Es gibt keine allgemeine Pflicht, Sie vorbeugend über alles aufzuklären, was Ihnen rechtlich zusteht. Nur besondere Umstände des Einzelfalls können eine solche Pflicht auslösen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (36 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Vertragsrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen: Keine allgemeine Aufklärungspflicht des Vertragspartners.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 36.

Im Gesetz

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