Muss mich mein Vertragspartner über alle meine Rechte aufklären?
betrifft Konsument, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein. Es gibt keine allgemeine Pflicht, Sie vorbeugend über alles aufzuklären, was Ihnen rechtlich zusteht. Nur besondere Umstände des Einzelfalls können eine solche Pflicht auslösen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (36 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Vertragsrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen: Keine allgemeine Aufklärungspflicht des Vertragspartners.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es besteht allgemein keine Verpflichtung, einen Vertragspartner vorbeugend umfassend über alle ihm theoretisch zu Gebote stehenden Rechte aufzuklären, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände es gebieten.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Hier: Verbandsverfahren.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Dies gilt auch für das Zustandekommen eines Beförderungsvertrages.OGH 2 Ob 64/06k, 04.10.2006
- Die Frage, ob im konkreten Fall ein Casinobetreiber einen Kunden, der eine Selbstsperre veranlasst, über die Möglichkeit einer zusätzlichen Sperre auch in ausländischen Casinos aufzuklären hat, geht in ihrer Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus.OGH 3 Ob 226/04p, 24.11.2004
- Hier: Stillschweigende Einräumung eines Wohnrechtes.OGH 8 Ob 146/02g, 19.09.2002
- Schlüssiges Zustandekommen einer Vereinbarung neben dem Scheidungsvergleich.OGH 9 Ob 47/99y, 30.06.1999
- Die Frage, ob ein Vertragsverhältnis schlüssig oder ausdrücklich zustandegekommen ist, ist eine solche des Einzelfalls.OGH 1 Ob 204/98a, 28.07.1998
- Die Frage, unter welchen Umständen eine abweichende Grundgröße zur Irrtumsanfechtung und damit auch zu einer den Provisionsanspruch vernichtenden einvernehmlichen Vertragsaufhebung führen kann, ist eine solche des Einzelfalls.OGH 1 Ob 352/97i, 24.03.1998
- Außerordentliche Revision angenommen: Die Frage der Berücksichtigung eines bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches unterlaufenen Irrtums betrifft eine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 8 Ob 2361/96f, 12.12.1996
- Anfechtbarkeit eines Vergleichs.OGH 6 Ob 1542/84, 29.11.1984
- Konkludente Aufkündigung beziehungsweise Auflösung eines Vertragsverhältnisses mit Handelsvertretern.OGH 3 Ob 1521/84, 24.10.1984
- 1) Frage der Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten und Aufklärungspflichten durch Kreditinstitute.<br/>2) Frage der Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte im Zusammenhang mit einem Umschuldungskreditvertrag.<br/>3) Bei einem wegen Irrtums ungültigen Vertrag haftet ein "Dritter" nur für vorsätzliche Irreführung.OGH 3 Ob 1516/84, 19.09.1984
- Hier: Rücktrittserklärung wegen Lieferverzug.OGH 5 Ob 1522/84, 11.09.1984
- Entgeltsvereinbarungen zwischen Lebensgefährten für die von einem Teil geleisteten Dienste.OGH 5 Ob 1516/84, 29.05.1984
- Wirksamer Dissens auch bei unwesentlichen Vertragsbestimmungen. Keine volle Einigung, wenn Zahlungsmodalitäten konkret zur Bedingung gemacht wurden und hierüber inhaltlich abweichende Erklärungen vorliegen.OGH 6 Ob 1517/84, 10.05.1984
- Stillschweigen als Zustimmung zu einem Vertrag.OGH 4 Ob 1506/84, 20.03.1984
- Ohne entsprechende Vereinbarung kann eine Vorschussleistung nicht begehrt werden. Revision zurückgewiesen.OGH 7 Ob 524/84, 08.03.1984
- AGB nur anwendbar, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.OGH 6 Ob 1507/84, 01.03.1984
- Vorliegen eines Frachtvertrages oder eines gemischten Vertrages (Lohnfuhrvertrages), bei welchem die frachtvertraglichen Elemente in den Hintergrund treten.OGH 5 Ob 1515/83, 10.01.1984
- Anfechtbarkeit einer Vereinbarung wegen eines durch List hervorgerufenen Motivirrtums.OGH 5 Ob 1502/83, 06.12.1983
- Konkludenter Abschluss eines Werkvertrages über Planungsarbeiten eines Architekten.OGH 3 Ob 1506/83, 30.11.1983
- Konkludentes Zustandekommen eines Mietvertrages.OGH 3 Ob 1502/83, 09.11.1983
- Wesentlicher Irrtum bei Neuwagenkauf, wenn Fabrikneuheit zugesichert ist; Anfechtung bei gemeinschaftlichen Geschäftsirrtum und Grenze von Gewährleistung; Abgrenzung zwischen wesentlichem und unwesentlichem Irrtum.OGH 6 Ob 1506/83, 13.10.1983
- Wesen und Zustandekommen der Vertragsübernahme.OGH 3 Ob 1001/83, 14.09.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044348 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 36.
- OGH 7 Ob 183/25z, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 121/22k, 21.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 21/19p, 20.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/16x, 21.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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