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Hätte mich mein Vertragspartner über diesen Umstand aufklären müssen?

günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsument, Vertragshändler
Fehlen ausdrückliche Regeln, richtet es sich nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs, ob eine Aufklärung geboten und daher zu erwarten war. Entscheidend ist im Einzelfall immer, ob der Vertragspartner schutzbedürftig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Ob die Aufklärung geboten, sie daher zu erwarten war, bestimmt sich bei Fehlen expliziter Rechtsregeln nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087139 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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