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Welches Gericht ist bei einem Streit mit Auslandsbezug zuständig?

betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Konsumenten
Bei Streitigkeiten mit Bezug zu bestimmten anderen Staaten gilt das Übereinkommen von Lugano. Es ist in Österreich seit 1. September 1996 unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die österreichischen Zuständigkeitsregeln. Nur außerhalb seines Anwendungsbereichs bleibt es beim innerstaatlichen Recht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Das Übereinkommen von Lugano (LGVÜ) ist seit 1.9.1996 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

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