Welches Gericht ist bei einem Streit mit Auslandsbezug zuständig?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Konsumenten
Bei Streitigkeiten mit Bezug zu bestimmten anderen Staaten gilt das Übereinkommen von Lugano. Es ist in Österreich seit 1. September 1996 unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die österreichischen Zuständigkeitsregeln. Nur außerhalb seines Anwendungsbereichs bleibt es beim innerstaatlichen Recht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Das Übereinkommen von Lugano (LGVÜ) ist seit 1.9.1996 auch in Österreich unmittelbar anzuwenden und ersetzt in seinem Anwendungsbereich die Zuständigkeitsbestimmungen der Jurisdiktionsnorm.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Verhältnis zur Schweiz ist das LGVÜ 2007 gemäß seinem Art 63 seit 1.1.2011 anzuwenden.OGH 8 Ob 30/19y, 29.04.2019
- Ebenso wie die Bestimmungen des LGVÜ (EuGVÜ) sind die der EuGVVO zwingend und gehen den innerstaatlichen Regelungen vor.OGH 1 Ob 240/02d, 01.08.2003
- Hier: Die Vorschrift des § 104 JN, die anders als Art 17 LGVÜ keine Formvorschrift, deren Beachtung Wirksamkeitsvoraussetzung ist, um eine unterschiedliche Behandlung der Formwirksamkeit in verschiedenen Vertragsstaaten zu vermeiden, sondern eine Beweisregelung ist.OGH 1 Ob 358/99z, 28.04.2000
- Nur in den vom Übereinkommen nicht geregelten Verfahren bleibt es bei den nationalen Zuständigkeitsvorschriften.OGH 2 Ob 251/98w, 03.02.2000
- Auch für Ansprüche aus Arbeitsverträgen gelten die allgemeinen Regeln des Übereinkommens, sodass für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Regel der Wohnsitzgerichtsstand des Art 2 Abs 1 LGVÜ heranzuziehen ist, sofern die Art 5 bis 18 LGVÜ nichts anderes festlegen.OGH 8 ObA 154/98z, 10.12.1998
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Bis zum Inkrafttreten des EuGVÜ in Österreich am 1. 12. 1998 (BGBl III 1998 167).OGH 2 Ob 304/98i, 12.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 240/18g, 20.02.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Vorrang der europäischen Zuständigkeitsregeln
Verfahrensrecht · Zuständiges Gericht bei Auslandsbezug
Verfahrensrecht · Gerichtsstand bei Auslandsbezug
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei Auslandsbezug
Verfahrensrecht · Auslegung des Lugano-Übereinkommens