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Wessen Fehler muss sich ein Unternehmen zurechnen lassen?

günstig für Geschädigter betrifft Unternehmen, Geschäftsführer, Geschädigte, Kunden
Nicht nur die in der Satzung vorgesehenen Organe zählen dazu. Auch jede Person, die wegen ihres gehobenen Aufgabenbereichs nach außen als Vertreterin des Unternehmens auftritt, wird ihm zugerechnet. Für deren Verhalten haftet das Unternehmen wie für eigenes.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Als Organe kommen sowohl die durch die Verfassung der juristischen Person vorgesehenen Organe als auch alle jene Personen in Betracht, die infolge ihres gehobenen Wirkungskreises als Repräsentanten der juristischen Person auftreten (hier: Geschäftsführer einer OHG).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028634 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch eigene Gehilfen

Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.

günstig für Schädiger Wissen der Firma über einen Schaden

Bei einer Firma kommt es darauf an, was jene Personen wissen, die sie im betreffenden Bereich nach außen vertreten. Ihr Wissen wird der Firma zugerechnet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Person allein oder nur gemeinsam mit anderen vertreten darf und ob sie mit der Sache tatsächlich befasst war.

Verwandte Fragen

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