Zum Inhalt springen

Kann ich gegen jede Mitteilung des Gerichts ein Rechtsmittel erheben?

betrifft Verfahrensparteien, Kläger, Beklagte, Erben
Nein. Anfechtbar ist nur, was tatsächlich eine Entscheidung ist, also eine Erklärung, mit der das Gericht in der vorgesehenen Form über eine Verfahrensfrage oder über ein Rechtsschutzbegehren abspricht. Fehlt einer Erklärung dieser Charakter, hilft es nichts, dass sie fälschlich als Beschluss bezeichnet wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Voraussetzung der Rekurszulässigkeit ist, dass die angefochtene Entscheidung tatsächlich den Charakter eines Beschlusses hat, also einer Willenserklärung des Gerichts, mit der es unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Formen entweder eine verfahrensrechtliche Entscheidung oder in den vom Gesetz zugelassenen Fällen eine Entscheidung über ein Rechtsschutzbegehren trifft. Fehlt einer Erklärung des Gerichts der Charakter einer Entscheidung, dann ist diese Enuntiation nicht mit Rekurs bekämpfbar, mag hiefür auch verfehlt die ausdrückliche Bezeichnung als Beschluss gewählt worden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 30.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Mindestinhalt eines Rekurses
Verfahrensrecht · Aufhebungsbeschluss ohne Rechtsmittelzulassung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Unterbrechungsbeschluss
Verfahrensrecht · Anfechtung eines Fortsetzungsbeschlusses
Verfahrensrecht · Anfechtung eines Aufhebungsbeschlusses