Kann ich die Verlängerung einer einstweiligen Verfügung bekämpfen?
betrifft Antragsteller, Gegner, Ehegatten, Gläubiger
Ja. Die Verlängerung kommt der Erlassung einer neuen einstweiligen Verfügung nahe, und ihre Ablehnung hat dieselbe Wirkung wie die Aufhebung. Deshalb gelten für Beschlüsse über Verlängerungsanträge dieselben Anfechtungsregeln wie für die einstweilige Verfügung selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die Verlängerung der Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung ist in § 402 Abs 1 EO nicht ausdrücklich angeführt. Da die Verlängerung einer einstweiligen Verfügung der Erlassung einer neuen einstweiligen Verfügung nahekommt und die Ablehnung einer Verlängerung die gleiche Wirkung wie die Aufhebung der einstweiligen Verfügung hat, so rechtfertigt das die analoge Anwendung des § 402 Abs 1 EO auch auf Beschlüsse über Anträge auf Verlängerung einer einstweiligen Verfügung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verlängerung einer EV nach § 382b EO.OGH 3 Ob 1/08f, 30.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106985 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 151/18v, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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