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Zählt eine große Terrasse zur Nutzfläche meiner Wohnung?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Wohnungskäufer, Miteigentümer
Nein. Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse wird nicht in die Berechnung der Nutzfläche einbezogen. Sie ist stattdessen durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Nutzwerts zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.06.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Eine dreißig Quadratmeter große Terrasse ist gemäß § 6 Abs 1 WEG nicht bei der Berechnung der Nutzfläche, sondern (gemäß § 5 Abs 1 WEG) durch einen Zuschlag bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

WEG 1975 §3; WEG 1975 §5 Abs1; WEG 1975 §6 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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