Zählt bei einer Dachwohnung die niedrige Raumhöhe mit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Deckenunterzüge irrelevantOGH 5 Ob 21/24k, 16.04.2024
- Es kommt nicht darauf an, ob der fragliche Raum in einem geschlossenen Wohnungsverband und auf ein und derselben Ebene wie die anderen nutzflächenrelevanten Räume liegt.OGH 5 Ob 61/01h, 27.03.2001
- Hier: Heizraum im Erdgeschoß.OGH 5 Ob 61/01h, 27.03.2001
- Eine bestimmte Mindestraumhöhe ist nicht vorausgesetzt.OGH 5 Ob 105/88, 10.01.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 5 Ob 42/24y, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 21/24k, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/16k, 25.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 17 · Anteil an den Gesamtkosten; Nutzfläche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Nutzfläche des Hauses kommt es nicht darauf an, ob auf einen einzelnen Mietvertrag das Mietrechtsgesetz anwendbar ist. Entscheidend ist, ob der Raum objektiv vermietet, vermietbar oder vom Vermieter benützt wird und keine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft.
Kellerräume zählen als Zubehör einer Wohnung nicht zur Nutzfläche, solange sie nicht für Wohnzwecke ausgestattet sind, etwa als Kellerstüberl, Hobbywerkstatt oder Sauna. Sie zählen dagegen mit, wenn sie selbständig für Betriebszwecke, Geschäftszwecke oder Wohnzwecke nutzbar oder als Zubehör mit einem geschäftlich genutzten Objekt verbunden sind. Eine bereits erfolgte Widmung als Zubehör eines Geschäftslokals kann der Vermieter ohne wichtigen Grund nicht einseitig aufheben, wenn der Keller dadurch allein unvermietbar würde.