Zählt meine Loggia zur Wohnfläche?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dieser Beurteilungsspielraum wurde vom Rekursgericht, das eine bloße Holzabdeckung von Öffnungen in der Seitenbegrenzung einer außerhalb der Wohnung gelegenen Fläche nicht als ausreichend, nämlich nicht als ähnlich massiv wie Mauerwerk bewertete, nicht verlassen.OGH 5 Ob 12/08p, 19.02.2008
- Beurteilung eines Tankstellenareals als Raum aufgrund einer Gesamtschau, in der die gesamte Länge der Seitenwände, deren einheitliche bauliche Beschaffenheit hinsichtlich Mauerstärke, Bauweise und Materialbeschaffenheit, die funktionell einheitliche Nutzbarkeit des Areals sowie dessen Integration in den Baukörper berücksichtigt wird.OGH 5 Ob 234/06g, 14.12.2006
- Ein auf fünf Seiten umbauter Bereich, der nicht von der Wohnung der Nutzungsberechtigten bzw Mieters, sondern ausschließlich vom Garten aus betreten werden kann, entspricht nicht dem üblichen Begriff einer Loggia.OGH 5 Ob 130/03h, 09.12.2003
- Maßgeblich ist, ob die in Frage stehende (Außen-)Fläche als "Raum" angesehen werden kann, was eine Integration in den Baukörper voraussetzt.OGH 5 Ob 130/03h, 09.12.2003
- Dass eine weitere Voraussetzung darin gesehen wird, dass eine Loggia an der nicht baulich umgrenzten Seite, also nach vorne hin, mit einem Geländer oder einer Brüstung versehen sein muss, ist dann, wenn eine solche Maßnahme aus baurechtlichen Gründen erforderlich ist, selbstverständlich. Wo dies nicht erforderlich ist, etwa im Erdgeschossbereich, ist eine solche Absicherung entbehrlich, ändert aber an der Qualifikation der Loggia naturgemäß nichts.OGH 5 Ob 130/03h, 09.12.2003
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- Hier: Im vorliegenden Fall ist die strittige Fläche an der Ostseite durch eine abgeschrägte Außenmauer, nach hinten durch die Außenwand der Wohnung und an der Westseite durch eine einfach verglaste Aluminiumkonstruktion begrenzt; darüber hinaus besteht ein Fußboden und eine Decke. Wenn das Rekursgericht diese Fläche als "Loggia" qualifiziert hat, so hat es sich im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bewegt und die Grenzen des ihm bei der Beurteilung des Einzelfalles zustehenden Spielraumes nicht überschritten.OGH 5 Ob 107/01y, 15.05.2001
- Bei der Prüfung der Frage, ob eine Begrenzung vorliegt, die ähnlich massiv wie Mauerwerk ist, besteht ein Beurteilungsspielraum.OGH 5 Ob 107/01y, 15.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 21/24k, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 165/22h, 20.10.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 17 · Anteil an den Gesamtkosten; Nutzfläche
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 6 · Grundlagen für die Einverleibung des Wohnungseigentums
- Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) Art. 1 § 16
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Nutzfläche des Hauses kommt es nicht darauf an, ob auf einen einzelnen Mietvertrag das Mietrechtsgesetz anwendbar ist. Entscheidend ist, ob der Raum objektiv vermietet, vermietbar oder vom Vermieter benützt wird und keine der gesetzlichen Ausnahmen zutrifft.
Kellerräume zählen als Zubehör einer Wohnung nicht zur Nutzfläche, solange sie nicht für Wohnzwecke ausgestattet sind, etwa als Kellerstüberl, Hobbywerkstatt oder Sauna. Sie zählen dagegen mit, wenn sie selbständig für Betriebszwecke, Geschäftszwecke oder Wohnzwecke nutzbar oder als Zubehör mit einem geschäftlich genutzten Objekt verbunden sind. Eine bereits erfolgte Widmung als Zubehör eines Geschäftslokals kann der Vermieter ohne wichtigen Grund nicht einseitig aufheben, wenn der Keller dadurch allein unvermietbar würde.