Bekomme ich Kosten ersetzt, wenn im Verteilungsverfahren gestritten wird?
günstig für obsiegende Partei betrifft Gläubiger, betreibende Parteien, Verpflichtete, Ersteher
Ja, in einem solchen Zwischenstreit. Widerspricht eine Partei bei der Verteilung des Versteigerungserlöses, entsteht ein eigener Streit zwischen den Beteiligten. Für die Kostenentscheidung gelten dann die Vorschriften der Zivilprozessordnung, obwohl im Verteilungsverfahren sonst kein Kostenersatz vorgesehen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei einem durch den Widerspruch einer Partei im Rahmen des Meistbotsverteilungsverfahrens ausgelösten Zwischenstreit, sind für die Kostenentscheidung nicht die Grundsätze des Jud 201, sondern die Vorschriften der ZPO (hier § 52 ZPO in Verbindung mit § 78 EO) maßgebend.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Zwischenstreit wurde beispielsweise zufolge eines von einer Partei im Rahmen des Meistbotsverteilungsverfahrens erhobenen Widerspruchs angenommen, oder auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die beigetretene betreibende Partei durch Rekurserhebung an die zweite Instanz die Kosten der beim Obersten Gerichtshof erfolgreichen Revisionsrekurswerberin verursachte.OGH 3 Ob 7/09i, 25.03.2009
- Hier: Gläubiger verursachte durch Rekurserhebung an die zweite Instanz die Kosten der beim Obersten Gerichtshof erfolgreichen betreibenden Partei.OGH 3 Ob 228/07m, 27.11.2007
- Hier: Durch einen Rekurs ausgelösten Zwischenstreit.OGH 3 Ob 254/04f, 31.03.2005
- Zufolge des von betreibenden Partei erhobenen Widerspruchs gegen die Anmeldung der Revisionsrekurswerberin ist zwischen ihr und der Revisionsrekurswerberin ein Zwischenstreit entstanden, weshalb ungeachtet des im allgemeinen bestehenden Ausschlusses eines Kostenersatzes im Meistbotsverteilungsverfahren gemäß § 78 EO, §§ 50, 41 ZPO der Anspruch der beigetretenen betreibenden Partei auf Ersatz ihrer Rechtsmittelkosten in Betracht kommt.OGH 3 Ob 54/99h, 20.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107415 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 3 Ob 2/20w, 27.05.2020
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 74 · Kosten der Exekution
- EO § 78 · Anwendung der Zivilprozessordnung
- EO § 209 · Anberaumung der Meistbotsverteilungstagsatzung
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 41
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