Ist meine Forderung endgültig weg, wenn die Verteilung sie übergeht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Bindungswirkung des Vertretungsbeschlusses, wenn das Exekutionsgericht die Forderung lediglich deshalb, weil sie mangelhaft angemeldet worden war, - somit aus formalen Gründen- unberücksichtigt gelassen hat.OGH 6 Ob 161/06d, 31.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 186/19z, 19.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 215 · Verteilungsmasse
- EO § 229 · Verteilungsbeschluss
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Bei einer exekutiven Zuweisung steht es nicht im Belieben des Gläubigers, den Betrag abweichend von den gesetzlichen Regeln auf eine weniger gesicherte Forderung zu verrechnen. Auf eine Vereinbarung mit dem Schuldner, Zahlungen nach eigenem Ermessen anzurechnen, kann er sich dann nicht berufen. Für Zahlungen während eines Exekutionsverfahrens gilt diese Regel dagegen nicht.
Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.