Kann ich einen Beratungsfehler bis zum Höchstgericht bringen?
betrifft Anleger, Konsumenten, Banken, Kunden
Ob eine Bank ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt hat, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Der Oberste Gerichtshof greift hier nur ein, wenn die Beurteilung grob falsch ist und im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden muss.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (72 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die Beratungspflichten und Aufklärungspflichten von Banken sind grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Gegenteiliges gilt nur dann, wenn eine grobe Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit korrigiert werden müsste.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Phishing"-Nachrichten bei Internetbanking.OGH 7 Ob 95/24g, 28.08.2024
- Hier: nicht unbeträchtliches wirtschaftliches Eigeninteresse des Beklagten am Projekt des Kreditnehmers und damit auch an der Kreditgewährung.OGH 10 Ob 19/23a, 31.10.2023
- Hier: Verwalter nach WEG.OGH 8 Ob 112/18f, 24.09.2018
- Hier: „Weichkosten“ geschlossener Fonds.OGH 3 Ob 190/16m, 26.01.2017
- Diese Grundsätze gelten auch für eine (stille) Beteiligung an einem Unternehmen (hier: „Schiffsbeteiligungen“).OGH 6 Ob 193/15y, 26.11.2015
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Der Frage, wann und unter welchen Umständen eine Konvertierung des Fremdwährungskredits durch den Kreditgeber zulässig ist, kommt in der Regel keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu, es sei denn, dem Berufungsgericht ist eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen (6 Ob 275/05t).OGH 6 Ob 128/14p, 17.09.2014
- Fragen, die den konkreten Umfang von Beratungs‑ und Aufklärungspflichten von Banken und Anlageberatern betreffen, sind solche des Einzelfalls.OGH 7 Ob 62/14i, 07.05.2014
- Hier: Secondhand-Polizze.OGH 1 Ob 77/12y, 24.05.2012
- Hier: Zins‑Cap‑Optionsschein.OGH 1 Ob 88/11i, 24.05.2011
- Hier: Rechtsanwalt als Vertragserrichter.OGH 7 Ob 84/09t, 02.09.2009
- Auch eine Vielzahl von Geschädigten ändert nichts daran, dass die Frage, wie weit jeweils die Aufklärungspflichten gehen, dennoch auch dabei stets von den ganz konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt (zB Risikobereitschaft des Anlegers, Höhe der zu veranlagenden Geldsumme, Renditeerwartung des Anlegers uvm).OGH 2 Ob 189/08w, 29.01.2009
- Das Bestehen und der Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten der Banken stellt jeweils eine Frage des Einzelfalls dar, der in der Regel keine Rechtsfrage der in § 502 Abs 1 ZPO geforderten Bedeutung zukommt.OGH 6 Ob 224/08x, 06.11.2008
- Hier: Erwerb von Miteigentumsanteilen an britischen Er- und Ablebensversicherungspolizzen.OGH 9 Ob 32/08h, 08.10.2008
- Hier: Belehrungspflicht des Richters anlässlich der Vorsprache einer Partei am Amtstag.OGH 1 Ob 54/08k, 16.09.2008
- Es hängt im Allgemeinen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, ob bzw welche Aufklärungspflichten bestehen.OGH 1 Ob 54/08k, 16.09.2008
- Hier: Aufklärungspflicht des Richters gegenüber Parteien bei einvernehmlicher Scheidung.OGH 1 Ob 58/08y, 16.09.2008
- Hier: Keine Fehlbeurteilung (keine Anhaltspunkte dafür, dass der Klägerin - im Gegensatz zur Beklagten - bekannt war oder auch nur bekannt sein musste, dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Umschuldung von seiner Spielsucht nicht geheilt war.OGH 8 Ob 140/07g, 28.02.2008
- Hier: Anlageberater eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens. Ist eine große Zahl von Anlegern betroffen, ist die Revision dennoch im Interesse der Rechtssicherheit zulässig.OGH 6 Ob 249/07x, 21.02.2008
- Hier: Bankgarantie - Schutz- und Sorgfaltspflichten aus dem Verhältnis zwischen Garanten und Begünstigten.OGH 1 Ob 44/07p, 11.09.2007
- Hier: Zur Beratungspflicht und Warnpflicht einer Bank im Rahmen einer Scheckeinlösung.OGH 7 Ob 169/07i, 29.08.2007
- Der Umfang von Schutz- und Sorgfaltspflichten, wie etwa die Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten von Banken ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles.OGH 7 Ob 184/02p, 05.08.2003
- Hier: Erwerb von Hausanteilsscheinen der Serie 17.OGH 6 Ob 15/01a, 13.09.2001
- Hier: Architekt.OGH 10 Ob 297/00z, 28.06.2001
- Hier: Beratungspflichten und Aufklärungspflichten des vom Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Österreichischen Gewerkschaftsbunds.OGH 9 Ob 332/97g, 22.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 72.
- OGH 3 Ob 40/26t, 29.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 40/26b, 28.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 146/24i, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 95/24g, 28.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 37/24t, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 58/23x, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 34/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 19/23a, 31.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 221/22v, 10.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 31/21y, 22.10.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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