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Zahle ich als kleiner Nahversorger weniger Geschäftsmiete?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer, Nahversorger
Ja, unter Umständen. Bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses ist die Art des Betriebs zu berücksichtigen: Der Mietzins soll soziale Härten vermeiden und darauf Rücksicht nehmen, was sich mit dem Geschäft am Standort verdienen lässt. Begünstigt sind vor allem kleine Betriebe, die die Bevölkerung mit Gütern und Diensten des täglichen Bedarfs versorgen. Wer nicht dazu zählt, muss die besondere Schutzwürdigkeit seiner Branche selbst darlegen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ausführungen zum normativen Gehalt der Anordnung, die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses zu berücksichtigen. Als generelle Richtschnur hat hiebei zu gelten, dass ein Mietzins festgesetzt werden soll, der soziale Härten vermeidet und die Ertragsmöglichkeiten der im Mietobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit berücksichtigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 28 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Branche und angemessener Geschäftsmietzins

Ja, wenn auch nur mittelbar. Das Gesetz nennt die Art des Betriebs nicht als eigenen Maßstab für den angemessenen Mietzins. Sie steckt aber in den Merkmalen Größe, Art, Beschaffenheit, Lage sowie Ausstattungs- und Erhaltungszustand, denn ein Lokal bringt umso mehr, für je mehr und je ertragreichere Branchen es geeignet ist.

günstig für Vermieter Angemessene Miete und beste Verwertung

Ausgangspunkt ist, wie sich das Objekt bei einer Neuvermietung am besten verwerten ließe. Bei einem sehr großen Objekt mit vielen Räumen, das sich sogar über mehrere Stockwerke erstreckt, kann das auch bedeuten, es in mehrere getrennt vermietbare Einheiten zu zerlegen.

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