Kann ich meine Klage berichtigen, wenn der Gegner insolvent ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch bei der Exekutionsführung eines absonderungsberechtigten Gläubigers auf Vermögensstücke der Konkursmasse während des anhängigen Konkurses. Dem Wegfall der Verfügungsfähigkeit des Gemeinschuldners in Ansehung der zur Konkursmasse gehörenden Absonderungsansprüche muss - auch im Rechtsmittelverfahren - durch eine amtswegige Richtigstellung der Parteienbezeichnung der verpflichteten Partei auf den Masseverwalter Rechnung getragen werden.OGH 3 Ob 187/04b, 20.10.2004
- Zu bedenken ist der dem §6 Abs1 KO zu Grunde liegende Zweck der gemeinschaftlichen und gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger aus der Konkursmasse und ferner, dass nicht durch die Abführung verschiedener Rechtsstreitigkeiten außerhalb des Konkursverfahrens die einzelnen Anspruchsberechtigten einander den Vorrang ablaufen und ihre Lage gegenüber der Gesamtheit und zu deren Schaden zu verbessern trachten.OGH 2 Ob 73/02b, 24.04.2003
- Eine Berichtigung der Parteienbezeichnung erübrigt sich allerdings, wenn der Konkurs zwischenzeitig aufgehoben wurde. Das Verfahren ist in diesem Fall mit dem ehemaligen Gemeinschuldner selbst fortzusetzen.OGH 5 Ob 187/02i, 12.09.2002
- Die Berichtigung der Parteibezeichnung einer entgegen § 6 Abs 1 KO nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachten Klage auf den Masseverwalter im Konkurs des Gemeinschuldners ist zulässig, wenn ein nicht der Anmeldung unterliegendes Recht Klagsgegenstand ist.OGH 1 Ob 106/02y, 11.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.
Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.