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Kann ich meine Klage berichtigen, wenn der Gegner insolvent ist?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Gläubiger, Schuldner, Masseverwalter
Haben Sie eine Klage irrtümlich gegen den Schuldner selbst eingebracht, obwohl über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft, muss die Klage nicht zurückgezogen werden. Die Bezeichnung der beklagten Partei kann auf den Verwalter richtiggestellt werden. Das ist auf Antrag und auch von Amts wegen möglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Wurde eine Klage im Sinne des § 6 Abs 2 KO unrichtig gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Masseverwalter - auf Antrag oder von Amts wegen - zulässig.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Grenze der Namensberichtigung

Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.

günstig für Beklagter Richtigstellung der Parteibezeichnung

Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.

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