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Wie heißt die Gegenseite, wenn der Insolvenzverwalter den Prozess fortführt?

günstig für Kläger betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter, Kläger
Nimmt der Insolvenzverwalter das durch die Insolvenzeröffnung unterbrochene Verfahren auf, wird die Bezeichnung der beklagten Partei richtiggestellt. Sie lautet dann auf den Verwalter in dem über das Vermögen des Schuldners eröffneten Verfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Nach der vom Masseverwalter erklärten Aufnahme eines durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei unterbrochenen Verfahrens ist die Bezeichnung der beklagten Partei in "NN als Masseverwalter in dem über das Vermögen des (der) .... eröffneten Konkurses" richtigzustellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Prozess nach Insolvenz des Beklagten

Wird über das Vermögen des Beklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet und meldet der Kläger die eingeklagte Forderung dort nicht an, ist das Verfahren damit nicht erledigt. Der Insolvenzverwalter kann es fortsetzen, um den Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten für den Schuldner durchzusetzen.

günstig für Beklagter Richtigstellung der Parteibezeichnung

Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.

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