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Komme ich wegen Verkürzung über die Hälfte zum Höchstgericht?

betrifft Käufer, Verkäufer, Kläger, Beklagte
In der Regel nicht. Ob eine Verkürzung über die Hälfte vorliegt, betrifft grundsätzlich den Einzelfall und ist deshalb meist keine erhebliche Rechtsfrage. Anders ist es, wenn die Berechnung auf unlogischen Annahmen aufbaut; dann kann der Oberste Gerichtshof angerufen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 15.03.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Frage, ob laesio enormis vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn die Berechnung auf unlogischen Prämissen aufbaut.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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