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Wer muss beweisen, dass ich der Operation zugestimmt hätte?

günstig für Patient betrifft Patient, Arzt, Krankenhaus, Geschädigte
Wurde die Aufklärung verletzt, muss der Arzt oder der Krankenhausträger beweisen, dass Sie auch bei ausreichender Aufklärung zugestimmt hätten. Der Grund liegt darin, dass er sich damit auf einen Umstand beruft, der den Eingriff erst rechtmäßig macht. Bleibt das offen, geht es zu seinen Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Für den Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht trifft den Arzt beziehungsweise den Krankenhausträger die Beweislast dafür, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zu der ärztlichen Maßnahme erteilt hätte, geht es doch darum, dass der Arzt beziehungsweise Krankenhausträger das Vorliegen eines die Rechtswidrigkeit des Eingriffes ausschließenden Rechtfertigungsgrundes zu behaupten und zu beweisen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 29.

Im Gesetz

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