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Wie viel Grund habe ich gekauft, wenn die Grenze abweicht?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Nachbarn
Entscheidend ist zuerst, was im Kaufvertrag steht. Deckt der Vertrag es ab, kommt es auf den tatsächlichen Grenzverlauf an, nicht auf die Fläche in der Katastermappe. Ob der Voreigentümer weniger Fläche benützt oder übergeben hat, als ihm gehörte, ändert nichts am Umfang des Erwerbs.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Bei Verkauf eines Grundstückes, das ausschließlich an fremde grenzt, ist dafür, ob an der gesamten in der Mappe veranschaulichten Fläche Eigentum übertragen und erworben werden sollte, der Inhalt des Kaufvertrages und, wenn dieser es deckt, der tatsächliche Grenzverlauf für den Umfang der Eigentumsübertragung entscheidend; unbeachtlich ist hingegen, ob Besitz des Voreigentümers und tatsächliche Übergabe hinter den wahren Eigentumsgrenzen zurückblieben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

günstig für Verkäufer Ungültiger Kaufvertrag trotz Eintragung

Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.

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