Bekomme ich Geld zurück, obwohl ich meine eigene Schuld zahlte?
günstig für Zahler betrifft Schuldner, Mitschuldner, Angehörige, Grundstückseigentümer
Grundsätzlich nicht. Ersatz für einen Aufwand steht Ihnen nur zu, wenn Sie für einen anderen gezahlt haben. Zahlen Sie Ihre eigene Schuld, bekommen Sie nichts zurück, außer Ihre Verpflichtung war gegenüber jener eines anderen nachrangig. Haften mehrere gemeinsam, richtet sich der Ausgleich untereinander nach den Regeln für Gesamtschuldner.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Da der Aufwand für einen anderen ein Fall der Verwendung zu fremdem Nutzen ist, gebührt kein Ersatz nach § 1042 ABGB, wenn jemand eine eigene Schuld begleicht, es sei denn, diese Verpflichtung ist der eines anderen subsidiär, was nach allgemeinen Regeln zu beurteilen ist. Sind zwei oder mehrere Personen zu einem Aufwand (in casu: gemäß § 31 Abs 1 bis 3 WRG) als Gesamtschuldner verpflichtet, so bestimmt sich die Ersatzpflicht im Innenverhältnis nach § 896 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterhaltspflicht und TMSGOGH 1 Ob 60/23i, 27.06.2023
- Hier: Gesetzliche Unterhaltspflicht subsidiär zu Schadenersatzpflicht.OGH 4 Ob 15/05t, 05.04.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 93/21s, 22.10.2021, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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