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Bleibt die Hemmung, wenn das Verfahren nur formal endet?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Interessenvertretungen
Ja. Der Schutz Ihrer eigenen Leistungsansprüche durch die Hemmung der Fristen besteht unabhängig davon, ob das Feststellungsverfahren mit einer Entscheidung in der Sache oder nur mit einer Formalentscheidung beendet wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der durch Fristenhemmung gewährte Schutz der individuellen Leistungsansprüche der einzelnen Berechtigten besteht - jedenfalls im Wirkungsbereich der Parteien (§ 54 Abs 2 ASGG) - unabhängig davon, ob das Verfahren durch eine Sachentscheidung oder Formalentscheidung beendet wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085749 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verjährung trotz Feststellungsklage

Eine Klage auf Feststellung hält die Verjährung nur für das Rechtsverhältnis auf, um das es dabei geht, und für die daraus abgeleiteten Ansprüche. Wenn Sie feststellen lassen wollen, dass Ihr Dienstverhältnis fortbesteht, sind Ansprüche aus dessen Beendigung davon nicht erfasst. Um deren Verfall oder Verjährung zu verhindern, müssen Sie zusätzlich ein Eventualbegehren stellen.

günstig für Arbeitgeber Entlassungsanfechtung und Fristenwahrung

Ja. Auch wenn Sie Ihre Entlassung bei Gericht anfechten, gelten dieselben Grundsätze wie sonst: Die Klage wahrt die Frist nur, wenn Sie das Verfahren ordentlich fortsetzen. Das gilt auch für Fristen, nach deren Ablauf ein Anspruch verfällt.

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