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Kann ich gegen die bestätigte Überweisung meiner Klage etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Nein. Bestätigt das Rekursgericht die Überweisung der Klage an ein anderes Gericht aus Erwägungen, die in der Sache liegen, ergeht ein sogenannter Konformatbeschluss. Ein solcher Beschluss kann nicht weiter angefochten werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Wenn das Rekursgericht den Überweisungsbeschluß nach § 230a ZPO aus in der Sache liegenden Erwägungen als zutreffend erachtet, hat dies in der Form eines zufolge § 520 Abs 2 Z 2 ZPO nicht weiter anfechtbaren Konformatbeschlusses zu erfolgen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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