Kann ein Spitalsarzt sein Honorar direkt von mir verlangen?
günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten, Versicherte
Nein. Als Patient in der Sonderklasse schulden Sie das Entgelt für die ärztliche Behandlung dem Träger des Spitals und nicht dem einzelnen Arzt. Dass Abteilungsleiter dieses Honorar verlangen dürfen, dient nur der Ermittlung und Aufteilung unter den Ärzten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
§ 45 WrKAG ist verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass diese Bestimmung keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem forderungsberechtigten Arzt und dem Sonderklassepatienten schafft, sondern eine Regelung des vom Sonderklassepatienten für die ärztliche Behandlung dem Rechtsträger der Krankenanstalt geschuldeten Entgeltes darstellt. Dass die Abteilungsvorstände und Institutsvorstände berechtigt diese Klassegelder selbst zu verlangen, stellt bloß eine Mitwirkung für die Ermittlung und Aufteilung der ärztlichen Honorare dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die Abteilungs- und Institutsvorstände nach § 45 WrKAG berechtigt sind, von den Sonderklassepatienten ein mit ihnen zu vereinbarendes Honorar zu verlangen, von dem aber den nachgeordneten Ärzten ein mit ihnen zu vereinbarender Anteil - mindestens jedoch 40 % - zu verbleiben hat, ist demgemäß dahin zu beurteilen, dass der Gesetzgeber für die Ermittlung und Aufteilung der ärztlichen Honorare die Mitwirkung der hievon betroffenen Ärzte, denen diese Honorare letztlich zukommen sollen, vorsieht. Damit ist aber ein unmittelbar aus § 45 WrKAG abzuleitender direkter Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung eines Anteils am von letzterer im eigenen Namen von den Sonderklassepatienten eingehobenen ärztlichen Honorar als Grundlage für den behaupteten Rechnungslegungsanspruch zu verneinen.OGH 9 ObA 14/06h, 12.07.2006
- Auch die §§ 45 und 49 NÖ KAG sind verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass auch diese Bestimmungen keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem forderungsberechtigten Arzt und dem Sonderklassepatienten schaffen, sondern eine Regelung des vom Sonderklassepatienten für die ärztliche Behandlung dem Rechtsträger der Krankenanstalt geschuldeten Entgelts darstellen.OGH 8 ObA 12/98t, 17.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 ObA 55/18y, 24.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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