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Kann ein Spitalsarzt sein Honorar direkt von mir verlangen?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten, Versicherte
Nein. Als Patient in der Sonderklasse schulden Sie das Entgelt für die ärztliche Behandlung dem Träger des Spitals und nicht dem einzelnen Arzt. Dass Abteilungsleiter dieses Honorar verlangen dürfen, dient nur der Ermittlung und Aufteilung unter den Ärzten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

§ 45 WrKAG ist verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass diese Bestimmung keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem forderungsberechtigten Arzt und dem Sonderklassepatienten schafft, sondern eine Regelung des vom Sonderklassepatienten für die ärztliche Behandlung dem Rechtsträger der Krankenanstalt geschuldeten Entgeltes darstellt. Dass die Abteilungsvorstände und Institutsvorstände berechtigt diese Klassegelder selbst zu verlangen, stellt bloß eine Mitwirkung für die Ermittlung und Aufteilung der ärztlichen Honorare dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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