Muss ich das Erhaltene anbieten, wenn ich mich auf Übervorteilung berufe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.03.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Geltendmachung der laesio enormis bei geteilter Leistung nur hinsichtlich der noch ausständigen Teilleistungen, für die noch gar kein Werklohn in Empfang genommen wurde.OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021
- Er darf nicht einfach die Zahlung des restlichen Entgeltes verweigern, weil eine Umgestaltung des Rechtsgeschäftes derart, daß anstelle des vereinbarten Preises nur der wahre Wert zu zahlen ist, nur demjenigen zusteht, gegen den sich die Einrede richtet.OGH 7 Ob 582/83, 14.04.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 Ob 3/21w, 30.03.2021, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine übertragene Forderung einklagt, muss den Grund der Übertragung nicht von vornherein nennen. Bestreiten Sie als Schuldner aber die Wirksamkeit der Übertragung, weil kein tauglicher Rechtsgrund vorliege, muss er den Grund nennen und ihn nötigenfalls beweisen.
Einwände aus dem Verhältnis zwischen altem und neuem Gläubiger können Sie nur erheben, soweit damit die Gläubigerstellung des neuen Gläubigers in Frage steht und Sie nicht ein Recht des alten Gläubigers ausüben. Sie können sich also darauf berufen, dass das Übertragungsgeschäft nichtig ist oder erfolgreich angefochten wurde. Auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktritts- oder Anfechtungsrecht können Sie sich dagegen nicht berufen.