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Muss ich das Erhaltene anbieten, wenn ich mich auf Übervorteilung berufe?

günstig für Gläubiger betrifft Käufer, Verkäufer, Schuldner, Beklagter, Unternehmer
Ja. Wer sich einredeweise darauf beruft, um mehr als die Hälfte verkürzt worden zu sein, muss anbieten, die bereits empfangene Leistung zurückzugeben. Das gilt auch, wenn Sie die Einrede jemandem gegenüber erheben, an den Ihr Vertragspartner die Forderung abgetreten hat. Einfach die Zahlung des Restentgelts zu verweigern, genügt nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.03.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Wer einredeweise laesio enormis geltend machen will, muß die Rückgabe der bereits empfangenen Leistung anbieten. Dies gilt auch dann, wenn er diese Einrede einem Zessionar seines ursprünglichen Vertragspartners gegenüber erhebt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Nachweis des Grundes der Abtretung

Wer eine übertragene Forderung einklagt, muss den Grund der Übertragung nicht von vornherein nennen. Bestreiten Sie als Schuldner aber die Wirksamkeit der Übertragung, weil kein tauglicher Rechtsgrund vorliege, muss er den Grund nennen und ihn nötigenfalls beweisen.

günstig für Schuldner Einwände des Schuldners bei Abtretung

Einwände aus dem Verhältnis zwischen altem und neuem Gläubiger können Sie nur erheben, soweit damit die Gläubigerstellung des neuen Gläubigers in Frage steht und Sie nicht ein Recht des alten Gläubigers ausüben. Sie können sich also darauf berufen, dass das Übertragungsgeschäft nichtig ist oder erfolgreich angefochten wurde. Auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktritts- oder Anfechtungsrecht können Sie sich dagegen nicht berufen.

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