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Kann mein Privatweg zu einem öffentlichen Weg werden?

günstig für Allgemeinheit betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Gemeinden, Wegebenützer
Ja, das ist auch stillschweigend möglich. Voraussetzung ist insbesondere ein dringendes Verkehrsbedürfnis. Dabei zählen die wichtigen Verkehrsinteressen der Allgemeinheit, nicht die Bedürfnisse der Bewohner einzelner Häuser oder Höfe.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Stillschweigende Widmung eines in Privateigentum stehenden Weges zum Gemeingebrauch als öffentliche Straße ist möglich; Voraussetzung hiefür ist insbesondere auch ein dringendes Verkehrsbedürfnis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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