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Wann fällt mein Mietvertrag mit der Bahn aus dem Mietrecht?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Unternehmer, Verkehrsbetriebe, Vermieter
Vermietet ein Verkehrsunternehmen Flächen im Rahmen seines Betriebs, gilt das Mietrechtsgesetz nicht. Entscheidend ist, ob Ihre Tätigkeit den Betriebszweck des Unternehmens unterstützen soll. Das wurde etwa für einen Lagerplatz mit Anschlussgleis im Bahnhofsgelände und für einen Verkaufsraum in einer Talstation bejaht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1997)

Vermietung eines Lagerplatzes mit Anschlussgleis im Bahnhofsgelände erfolgte "im Rahmen des Betriebes der Eisenbahn".

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Vermietung durch Verkehrsunternehmen

Vermietet ein Verkehrsunternehmen Räume, entfällt der Kündigungsschutz nicht schon deshalb, weil das Grundstück irgendwie mit dem Bahnbetrieb zu tun hat. Die Ausnahme greift nur, wenn die Vermietung selbst zum Betriebsgegenstand des Verkehrsunternehmens gehört. Sonst bleibt der volle Kündigungsschutz bestehen.

günstig für Mieter Betriebsgegenstand des Verkehrsunternehmens

Verkehrsunternehmen werden bei der Frage, ob das Mietrechtsgesetz gilt, wie andere Betriebe behandelt. Nur wenn die Vermietung zum eigentlichen Betriebszweck des Unternehmens gehört, fällt sie aus dem Gesetz heraus. Die Vermietung von Bögen einer Stadtbahn an eine Spenglerei gehört nicht dazu; dort gilt der Kündigungsschutz.

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