Wann fällt mein Mietvertrag mit der Bahn aus dem Mietrecht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1997)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Vermietung eines Verkaufsraums in der Talstation zum Betrieb einer Ausstellung und eines Souvenirshops erfolgte im Rahmen des Betriebs der Standseilbahn.OGH 8 Ob 48/23a, 03.08.2023
- Hier: Vermietung eines Geschäftslokals durch die ÖBB zum Zweck eines Fahrradverleihs.OGH 1 Ob 294/03x, 18.03.2004
- Es kommt darauf an, ob die die Tätigkeit der Mieterin des Geschäftslokals den Betriebszweck des Verkehrsunternehmens unterstützen sollte, wenn Letzteres also mit dem Abschluss des Bestandvertrags eine Förderung seiner eigenen Interessen im Rahmen seines Betriebszwecks beabsichtigt hätte.OGH 1 Ob 294/03x, 18.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 Ob 48/23a, 03.08.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 210/21k, 26.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vermietet ein Verkehrsunternehmen Räume, entfällt der Kündigungsschutz nicht schon deshalb, weil das Grundstück irgendwie mit dem Bahnbetrieb zu tun hat. Die Ausnahme greift nur, wenn die Vermietung selbst zum Betriebsgegenstand des Verkehrsunternehmens gehört. Sonst bleibt der volle Kündigungsschutz bestehen.
Verkehrsunternehmen werden bei der Frage, ob das Mietrechtsgesetz gilt, wie andere Betriebe behandelt. Nur wenn die Vermietung zum eigentlichen Betriebszweck des Unternehmens gehört, fällt sie aus dem Gesetz heraus. Die Vermietung von Bögen einer Stadtbahn an eine Spenglerei gehört nicht dazu; dort gilt der Kündigungsschutz.