Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.07.2017 · Fall aus Tirol

OGH 5 Ob 68/17m

Worum es ging: Was regeln die Nachbarschaftsbestimmungen im Gesetz?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Die nachbarrechtlichen Bestimmungen lösen den Widerstreit zwischen den gleichrangigen Eigentumsrechten benachbarter Grundstücke. Sie schränken die Befugnisse jedes Eigentümers ein, damit ein friedliches Zusammenleben möglich ist. Dafür wird auch Ersatz für zugefügte Schäden gewährt.

Erledigt ein Teilurteil einen Teil des Streits endgültig und kann das Rechtsmittelgericht den dafür maßgeblichen Wert bestimmen, muss es die Kosten des Rechtsmittelverfahrens schon in dieser Entscheidung betragsmäßig festsetzen. Sie müssen dafür nicht das Ende des ganzen Verfahrens abwarten.

Ja, wenn das nicht offenkundig ist. Ein Verfahrensfehler des Berufungsgerichts hilft Ihnen nur, wenn er überhaupt geeignet war, zu einer unrichtigen Entscheidung zu führen. Diese Bedeutung müssen Sie in Ihrem Rechtsmittel aufzeigen; das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

Schon die Möglichkeit, dass Ihre Änderung schutzwürdige Interessen anderer Miteigentümer beeinträchtigt, verpflichtet Sie, deren Zustimmung oder die Genehmigung des Gerichts einzuholen. Tun Sie das nicht oder setzen Sie sich über einen Widerspruch hinweg, handeln Sie eigenmächtig. Sie können dann im gewöhnlichen Gerichtsverfahren zur Beseitigung der Änderung verhalten werden.

Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.

Nicht unbedingt. Ergibt sich aus Ihrer Anfechtungserklärung und den Ausführungen zweifelsfrei, in welchem Umfang Sie das Urteil bekämpfen, schadet auch ein verfehlter Antrag nicht. Das gilt für die Berufung ebenso wie für die Revision.

Arbeitet ein österreichischer Rechtsanwalt für einen ausländischen Unternehmer, fällt keine österreichische Umsatzsteuer an. Verzeichnet der Anwalt im Prozess dennoch kommentarlos zwanzig Prozent, ist damit im Zweifel nur die österreichische Umsatzsteuer gemeint. Ausländische Umsatzsteuer wird nur zugesprochen, wenn ihre Höhe behauptet und bescheinigt wird.

Wofür ein Wohnungseigentumsobjekt gewidmet ist, ergibt sich aus der Einigung der Wohnungseigentümer, meist aus dem Wohnungseigentumsvertrag. Widmungen aus dem Baurecht oder der Raumordnung bestimmen die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 364 ABGB § 523 MRG § 1 ZPO § 269 ZPO § 502 ZPO § 504 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

43 Absätze, 16.624 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.07.2017

Geschäftszahl

5Ob68/17m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mag. Elisabeth K*, 2. Dr. Matthias K*, 3. r* GmbH, *, 4. Heinrich N*, 5. A* GmbH & Co KEG, *, alle vertreten durch Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Rechtsanwälte GesbR in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Franz Josef K*, Italien, vertreten durch MMag. Eva Kathrein, Rechtsanwältin in Innsbruck, wegen Unterlassung (Streitwert 20.000 EUR) über die Revision der klagenden Parteien gegen das Teilurteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 30. Jänner 2017, GZ 1 R 159/15i-33, mit dem das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 17. Juli 2015, GZ 67 Cg 69/14b-13, teilweise bestätigt, teilweise abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail