Darf der Hausverwalter Reparaturen ohne meine Zustimmung beauftragen?
günstig für Hausverwalter betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter, Handwerker
Ja. Die Vollmacht des Hausverwalters deckt alles ab, was die Verwaltung erfordert und gewöhnlich damit verbunden ist. Dazu gehört auch die Beauftragung von Arbeiten zur Instandhaltung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Hausverwaltervollmacht berechtigt zu allem, was Hausverwaltung erfordert und was gewöhnlich mit ihr verbunden ist, insbesondere auch zur Bestellung von Arbeiten für die Instandhaltung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Umschuldung von Krediten, die zum Erwerb von Miteigentumsanteilen aufgenommen wurden, gehört jedoch nicht zur Verwaltung der Liegenschaft.OGH 4 Ob 196/09s, 16.12.2009
- Nicht erfasst sind Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung.OGH 4 Ob 196/09s, 16.12.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 57/21z, 27.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Eigenständiges Handeln des Verwalters
Wohnungseigentum · Befugnisse des Hausverwalters
Mietrecht · Vollmacht des Hausverwalters
Wohnungseigentum · Selbstverwaltung als Normalfall
Mietrecht · Honorar des Hausverwalters bei Mietvertrag