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Darf der Hausverwalter Reparaturen ohne meine Zustimmung beauftragen?

günstig für Hausverwalter betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter, Handwerker
Ja. Die Vollmacht des Hausverwalters deckt alles ab, was die Verwaltung erfordert und gewöhnlich damit verbunden ist. Dazu gehört auch die Beauftragung von Arbeiten zur Instandhaltung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Die Hausverwaltervollmacht berechtigt zu allem, was Hausverwaltung erfordert und was gewöhnlich mit ihr verbunden ist, insbesondere auch zur Bestellung von Arbeiten für die Instandhaltung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109224 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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