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Wann bin ich als Händler einem Handelsvertreter gleichgestellt?

günstig für Vertragshändler betrifft Vertragshändler, Hersteller, Lieferanten, Unternehmer
Anders als ein Handelsvertreter handeln Sie als Vertragshändler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, doch enthält Ihr Vertrag auch Dienstleistungselemente. Sie müssen so stark in die Vertriebsorganisation des Lieferanten eingegliedert sein, dass Sie wirtschaftlich ähnliche Aufgaben erfüllen wie ein Handelsvertreter, und Sie müssen bei Vertragsende Ihren Kundenstamm überlassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Wenngleich sich die Rechtsstellung des Vertragshändlers von der des Handelsvertreters insofern deutlich unterscheidet, als jener die Handelstätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entfaltet, weist der Händlervertrag doch auch Dienstleistungselemente auf. Der Vertragshändler muss derart in die Absatzorganisation seines Lieferanten eingegliedert sein, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu besorgen und seinem Vertragspartner bei Vertragsbeendigung seinen Kundenstamm zu überlassen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §24; HVG §25

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