Muss ich streiten, obwohl die Sache einem anderen gehört?
günstig für Beklagterbetrifft Mieter, Verwahrer, Frachtführer, Pfandgläubiger, Beklagte
Nein. Werden Sie auf Herausgabe einer Sache geklagt, die Sie nur für einen anderen innehaben, etwa als Mieter, Verwahrer, Entlehner oder Frachtführer, können Sie den eigentlichen Berechtigten benennen. Er kennt die Sache besser und ist zur Verteidigung berufen; so geraten Sie nicht zwischen zwei gegenläufige Ansprüche.
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.03.2023
(3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Die Benennung des Auktors (Vormanns, Urhebers) nach den §§ 22 ff ZPO ist eine Art Streitverkündigung. Das Rechtsinstitut der Urheberbenennung soll für den detentor alieno nomine und den sogenannten "abgeleiteten Besitzer", zB Bestandnehmer, Verwalter, Pfandgläubiger, Depositar, Entlehner, Fruchtnießer, Prekaristen, aber auch Beauftragten (Kommissionär, Spediteur, Lagerhalter, Frachtführer) ein Mittel zur Abschüttelung der Prozeßlast und ihrer Überwälzung auf den juristischen Besitzer sein. Der Grund liegt im wesentlichen einerseits darin, daß der juristische Besitzer zufolge seiner Sachkenntnis und seiner größeren Nähe in erster Linie zur Rechtsverteidigung berufen ist, und andererseits verhindert werden soll, daß der Beklagte in eine Kollision zwischen dem sachenrechtlichen Herausgabeanspruch des Klägers und dem schuldrechtlichen Rückgabeanspruch des Auktors gerät.
Ja, unter Umständen. Es genügt, dass Sie einen gültigen Erwerbsgrund und einen rechtmäßig erlangten Besitz nachweisen. Damit dringen Sie gegen jeden durch, der nur die Tatsache des gegenwärtigen Besitzes für sich hat oder dessen Anspruch schwächer begründet ist als Ihrer. Ein einmal rechtmäßig erlangter Besitz ist dafür aber unerlässlich.
günstig für Kläger Urteil gegen den neuen Eigentümer
Wurde eine Liegenschaft während des Verfahrens verkauft und die Klage nicht im Grundbuch angemerkt, können Sie aus dem Urteil allein nicht gegen den neuen Eigentümer vollstrecken. Wusste dieser aber vom laufenden Verfahren, können Sie ihn gesondert klagen. Den Urteilsspruch formuliert das Gericht dabei von sich aus.