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Muss mein früherer Arbeitgeber noch Rücksicht auf mich nehmen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Auch nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses müssen die Partner dafür sorgen, dass der anderen Seite daraus keine Nachteile entstehen. Im Arbeitsverhältnis gilt das als nachwirkende Treue- und Fürsorgepflicht; mit zunehmendem zeitlichem Abstand verliert sie an Bedeutung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

In Lehre und Rechtsprechung wird anerkannt, dass auch die Vertragspartner eines bereits aufgelösten Vertragsverhältnisses die Pflicht trifft, dafür zu sorgen, dass dem andern Vertragsteil für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Nachteile entstehen. Auch im Arbeitsverhältnis wird eine nachwirkende Treuepflicht und Fürsorgepflicht anerkannt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Nachschusspflicht des Arbeitgebers

Bei einer Pensionszusage, die eine bestimmte Leistung verspricht, endet mit dem Arbeitsverhältnis nicht nur die Pflicht zu Beiträgen, sondern auch die Pflicht des Arbeitgebers, Fehlbeträge nachzuschießen.

günstig für Arbeitgeber Warnpflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nein. Die Fürsorgepflicht wirkt zwar über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, sie verpflichtet den Arbeitgeber aber nicht, Sie auf die drohende Verjährung Ihrer Abfertigung hinzuweisen. Er muss Sie auch nicht vor den Folgen Ihrer eigenen Erklärungen schützen. Fragen Sie ihn allerdings ausdrücklich, kann das eine Auskunftspflicht auslösen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rücksichtnahme im Vertragsverhältnis
Arbeitsrecht · Fürsorgepflicht vor Vertragsabschluss
Schadenersatz · Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte