Muss ich noch leisten, wenn eine Behörde es mir verbietet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.01.2019 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Untersagungsbescheid.OGH 1 Ob 157/22b, 14.09.2022
- Die rechtliche Unmöglichkeit einer Leistung aufgrund eines Untersagungsbescheids besteht grundsätzlich erst mit Rechtskraft des Verwaltungsbescheids.OGH 5 Ob 225/10i, 20.12.2010
- Hier: Einstweilige Verfügung durch ausländisches Gericht.OGH 1 Ob 164/01a, 25.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 7 Ob 152/18f, 30.01.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn eine Verwaltungsbehörde bestätigt, dass ihr Bescheid vollstreckbar ist, ist das kein eigener Bescheid, sondern nur eine Beurkundung. Das Gericht ist an diese Bestätigung gebunden. Sie können sie daher im Exekutionsverfahren nicht einfach in Frage stellen.
Das muss der Schuldner beweisen. Unmöglichkeit ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn er seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Bleiben Zweifel, ob die Leistung wirklich unmöglich ist, gehen diese jedenfalls zu seinen Lasten.