Bleiben meine Ansprüche, wenn meine Firma mit einer anderen verschmilzt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in das Konkurrenzklauselverhältnis.OGH 9 ObA 105/19k, 17.12.2019
- Unterliegt der neue Arbeitgeber einem anderen Kollektivvertrag, dann wird der bisher geltende alte Kollektivvertrag abgelöst. Wegfall des Kollektivvertrags der übertragenden Gesellschaft und gleichzeitiges Wirksamwerden des Kollektivvertrags der aufnehmenden Gesellschaft lösen nicht die Nachwirkung des Kollektivvertrags der übertragenden Gesellschaft gemäß § 13 ArbVG aus (9 ObA 127/06a).OGH 9 ObA 112/06w, 28.11.2007
- Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt auch, dass die aufnehmende Gesellschaft (als Arbeitgeber) ipso iure in die Arbeitsverhältnisse der übertragenden Gesellschaft eintritt. Die Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft werden damit zu Arbeitnehmern der aufnehmenden Gesellschaft.OGH 9 ObA 127/06a, 25.06.2007
- Vor der Verschmelzung entstandene Ansprüche und Verpflichtungen gehen auf die aufnehmende Gesellschaft (entweder als Schuldner oder als Gläubiger) über. Die Verschmelzung führt zum Erlöschen der übertragenden Gesellschaft.OGH 9 ObA 127/06a, 25.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109661 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 105/19k, 17.12.2019, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AktG §219 Z1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird ein Betrieb oder Betriebsteil übernommen, soll der Erwerber Pensionszusagen des früheren Inhabers nicht zwingend übernehmen müssen. Er darf eine solche betriebliche Pensionszusage durch einen rechtzeitigen Vorbehalt ablehnen.
Die begünstigte Abfindung Ihrer Pensionsanwartschaft setzt voraus, dass Ihr Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht und dieser die betriebliche Pensionszusage nicht übernimmt. Sie müssen den Betriebsübergang also mitmachen, sonst kommt diese Abfindung für Sie nicht in Betracht.