Darf der Vermieter erhöhen, wenn meine Firma verschmolzen wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gesamtrechtsnachfolge auf Grund einer Spaltung liegt dabei nicht nur bei einer „entflechtenden" Spaltung vor, sondern auch bei einer Spaltung zur Aufnahme.OGH 6 Ob 88/06v, 24.05.2006
- Hier: Spaltung zur Aufnahme im Sinne des § 17 SpaltG.OGH 9 Ob 103/04v, 02.02.2005
- Gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge (etwa Verschmelzungen und Umwandlungen) ist keine Veräußerung im Sinn des § 12 Abs 3 MRG aF und § 12a Abs 1 MRG (Hier: entflechtende Spaltung).OGH 5 Ob 23/99i, 11.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 16/24z, 08.10.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 74/20y, 18.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 136/19i, 18.12.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verkaufen Sie als Mieter einer Geschäftsräumlichkeit Ihr Unternehmen an eine Gesellschaft, darf der Vermieter den Hauptmietzins nach den gesetzlichen Regeln anheben. Das gilt auch dann, wenn Sie in der neuen Mietergesellschaft entscheidenden rechtlichen und wirtschaftlichen Einfluss haben.
Ja. Sind nach den Änderungen in der mietenden Gesellschaft mehr als die Hälfte der Anteile wirtschaftlich anderen Personen zuzurechnen, gilt das als jene Änderung, die dem Vermieter die Anhebung des Mietzinses erlaubt. Eines darüber hinausgehenden Machtwechsels bedarf es dann nicht mehr. Geprüft wird das aber immer am konkreten Einzelfall.