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Darf der Vermieter erhöhen, wenn meine Firma verschmolzen wird?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer, Gesellschafter
Bei einer Verschmelzung gehen alle Rechte und Pflichten auf die aufnehmende Gesellschaft über, und die Vertragspartner müssen das hinnehmen. Für die Erhöhung des Mietzinses bei Geschäftsräumen zählt ein solcher Übergang des gesamten Vermögens nicht. Der Vermieter kann daraus also keine Erhöhung ableiten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Das Wesen der Verschmelzung besteht in den beiden Fällen des § 219 AktG in der Vereinigung der Gesellschaft unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, die von den Vertragspartnern der vereinigten Gesellschaften hingenommen werden muss. Alle Arten der Gesamtrechtsnachfolge sind aber von § 12 Abs 3 MRG nicht betroffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung bei Unternehmensverkauf

Verkaufen Sie als Mieter einer Geschäftsräumlichkeit Ihr Unternehmen an eine Gesellschaft, darf der Vermieter den Hauptmietzins nach den gesetzlichen Regeln anheben. Das gilt auch dann, wenn Sie in der neuen Mietergesellschaft entscheidenden rechtlichen und wirtschaftlichen Einfluss haben.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung bei Anteilsverschiebung

Ja. Sind nach den Änderungen in der mietenden Gesellschaft mehr als die Hälfte der Anteile wirtschaftlich anderen Personen zuzurechnen, gilt das als jene Änderung, die dem Vermieter die Anhebung des Mietzinses erlaubt. Eines darüber hinausgehenden Machtwechsels bedarf es dann nicht mehr. Geprüft wird das aber immer am konkreten Einzelfall.

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