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Schadet mir eine aus Steuergründen falsche Urkunde immer?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Käufer
Nicht jede absichtlich unvollständige Angabe kostet Sie den Versicherungsschutz. War erkennbar, dass sie nicht darauf abzielte, die Versicherung zu täuschen, etwa bei einer aus steuerlichen Gründen falsch ausgewiesenen Kaufurkunde, dürfen Sie weiterhin beweisen, dass Ihr Verhalten folgenlos geblieben ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Absichtlich unvollständig gemachte Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, die sich erkennbar nicht darauf bezogen, diesen zu täuschen (Vorlage einer aus steuerschonenden Gründen den Kaufpreis falsch ausweisenden Kaufurkunde) sind nicht als "dolus coloratus" zu werten und erlauben dem Versicherungsnehmer den Kausalitätsgegenbeweis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

VersVG idF BGBl 1994/509 §6 Abs3 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Täuschung schließt den Entlastungsbeweis aus

Haben Sie Ihre Pflichten absichtlich verletzt und dabei geschädigt oder etwas verschleiert, ist der Nachweis, dass es folgenlos blieb, ausgeschlossen. Daran hat auch die Gesetzesänderung des Jahres 1994 nichts geändert.

günstig für Versicherer Beweis der Folgenlosigkeit einer Pflichtverletzung

Wollen Sie zeigen, dass Ihre Pflichtverletzung keine Auswirkungen hatte, müssen Sie das streng beweisen. Es genügt nicht, den ursächlichen Zusammenhang bloß als unwahrscheinlich darzustellen.

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