Bekomme ich Geld zurück, wenn im Vertrag weniger stand?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1951)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vortäuschen eines höheren Kaufpreises zwecks Täuschung eines Vorkaufsberechtigten.OGH 6 Ob 29/69, 12.02.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 9 ObA 15/20a, 25.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 66/19t, 24.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie beim Kauf arglistig getäuscht und wollen den Vertrag nicht auflösen, sondern anpassen lassen, richtet sich der Ausgleich nach dem Wertverhältnis. Auch über den Schadenersatz können Sie nicht mehr verlangen, als Ihnen nach dieser Berechnung zusteht.
Haben Sie als Käufer wegen eines Mangels die Preisminderung gewählt, kann der Verkäufer dem nicht entgegenhalten, dass sich beide Seiten geirrt hätten. Ihr Anspruch bleibt bestehen.