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Wann hat eine Naturgewalt den Schaden unmittelbar verursacht?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Hauseigentümer
Eine Naturgewalt wirkt unmittelbar ein, wenn sie die einzige oder die letzte Ursache des Schadens ist. Nur dann liegt die geforderte unmittelbare Einwirkung vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Unmittelbares Einwirken ist gegeben, wenn die Naturgewalt einzige oder letzte Ursache für den Schaden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Genannte Normen

AStB Art1 Abs3 lita; Sturmschadenversicherung AStB 1998 Art1.2.1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Unmittelbare Einwirkung eines Sturms

Ein Sturm wirkt unmittelbar ein, wenn er die zeitlich letzte Ursache des Schadens ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Druck oder Sog der Luft versicherte Sachen beschädigt oder zerstört. Dazu zählt auch, wenn Gegenstände umgeworfen oder von oben heruntergeworfen werden und dabei zerbrechen.

günstig für Versicherungsnehmer Unvermeidliche Folgeschäden in der Sachversicherung

Als unvermeidliche Folge gilt jede Folge, die sich aus dem Schadensereignis ergibt, auch wenn man sie hätte abwenden können. Ob Sie Folgeschäden hätten verhindern müssen, wird gesondert geprüft. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

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