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Meint das Gesetz mit Haus dasselbe wie Liegenschaft?

betrifft Mieter, Vermieter, Liegenschaftseigentümer
Für die Ausnahme wegen Neuerrichtung ist unter Haus das einzelne Gebäude zu verstehen. Mit der Liegenschaft darf es dabei nicht gleichgesetzt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Bei Auslegung des § 1 Abs 4 Z 1 MRG kann "Haus" (= Gebäude) nicht mit "Liegenschaft" gleichgesetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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