Zum Inhalt springen

Dürfen frühere Aussagen vorgelesen werden, wenn der Zeuge sich darauf beruft?

betrifft Angeklagte, Zeugen, Opfer, Verteidiger
Ja. Beruft sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung auf seine früheren Angaben, ohne die Aussage zu verweigern, dürfen diese Angaben verlesen werden. Das Verlesungsverbot gilt in diesem Fall nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.01.2016 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Beruft sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung - ohne die Aussage oder die Beantwortung von Fragen zu verweigern - auf frühere Angaben, so dürfen diese verlesen werden. § 252 Abs 1 StPO ist auf diesen Fall nicht anwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Fragerecht bei der Zeugenvernehmung
Verfahrensrecht · Verlesung von Beweisen in der Berufung
Verfahrensrecht · Grenze des Neuerungsverbots
Verfahrensrecht · Berufungsverhandlung bei verlesenen Beweisen
Verfahrensrecht · Änderung der Feststellungen in der Berufung