Was bekomme ich ersetzt, wenn die Vergabe unfair war?
günstig für Bieter betrifft Bieter, Unternehmer, Auftraggeber
Wurde bei der Vergabe die Gleichbehandlung verletzt, ist dem übergangenen besten Bieter zu ersetzen, was er bei ordnungsgemäßer Vergabe verdient hätte. Er wird also so gestellt, als hätte er den Auftrag bekommen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Bei Verletzung des Gleichheitsgebotes ist dem übergangenen Bestbieter das Erfüllungsinteresse zu ersetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur wenn der übergangene Bewerber den Kassenvertrag im Fall des Widerrufs der Ausschreibung erlangt hätte, steht ihm das Erfüllungsinteresse zu.OGH 2 Ob 96/18h, 29.04.2019
- Der bestqualifizierteste Bewerber um eine Kassenplanstelle hat gegenüber dem Krankenversicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Einzelvertrags nach § 343 ASVG.OGH 4 Ob 173/11m, 22.11.2011
- Schadenersatzanspruch verneint, weil Anbot des Bieters nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechend unterfertigt worden war und daher auszuscheiden war.OGH 9 Ob 38/08s, 29.10.2008
- Unterließ der Auftraggeber in der Ausschreibung die Anführung von Eignungskriterien, denen Bieter entsprechen müssen, so kann ein Bieter, dessen Angebot vom Auftraggeber letztlich mangels Eignung ausgeschieden wurde, als Voraussetzung eines Zuspruchs des Erfüllungsinteresses behaupten und beweisen, dass er den Zuschlag bei einer von vornherein fehlerfreien Ausschreibung oder im Fall des Widerrufs der fehlerhaften und einer nachfolgenden fehlerfreien Ausschreibung erhalten hätte. Ein solcher Bieter müsste daher auch behaupten und beweisen, dass er jedes vom Auftraggeber zulässigerweise vorgebbare Eignungskriterium erfüllt hätte (siehe RS0123902).OGH 4 Ob 98/08b, 08.07.2008
- Hier: Schadenersatzanspruch verneint, weil die klagende Partei kein ihr zurechenbares Referenzprojekt angegeben, und so die Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt hatte.OGH 1 Ob 52/08s, 20.06.2008
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kein Erfüllungsinteresse; Die Ausschreibung hätte gar nicht stattfinden dürfen, somit hätten die Kläger auch nicht den Zuschlag erhalten können.OGH 4 Ob 198/05d, 14.03.2006
- Dies hat der Kläger zu beweisen, dem eine solche Beweisführung im Hinblick auf seine Fachkunde auch zumutbar ist; eine Beweislastverschiebung ist nicht gerechtfertigt.OGH 6 Ob 8/06d, 09.03.2006
- Bei Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist ausnahmsweise auch der Ersatz des Erfüllungsinteresses möglich, wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag zustande gekommen wäre, dem Schadenersatz begehrenden Kläger also der Zuschlag hätte erteilt werden müssen.OGH 6 Ob 8/06d, 09.03.2006
- Durfte wegen des fehlerhaften Ausschreibungsverfahrens keinem Bieter der Zuschlag erteilt werden, gebührt nur der Vertrauensschaden.OGH 8 Ob 39/05a, 30.05.2005
- Der Zuspruch des Erfüllungsinteresses setzte voraus, dass der klagenden Partei der Zuschlag erteilt hätte werden müssen. (Hier: Die Ausschreibung hätte wegen eines unerfüllbaren Ausschreibungskriteriums widerrufen werden müssen. In diesem Fall ist der Vertrauensschaden zu ersetzen.)OGH 6 Ob 177/03b, 29.04.2004
- Es kann aber nicht gleichzeitig begehrt werden, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre und andererseits auch jene Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die für das Zustandekommen des Vertrages getätigt wurden.OGH 8 Ob 183/02y, 10.04.2003
- Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen (hier der im vorliegenden Fall anzuwendende § 14 Abs 1 TVergG 1994 zweiter Satz) sind unbeachtlich.OGH 8 Ob 183/02y, 10.04.2003
- Sind in der Ausschreibung die Zuschlagskriterien nicht gewichtet, kann der Billigstbieter den ihm obliegenden Beweis auch Bestbieter zu sein, nicht erbringen. Er kann daher nicht das Erfüllungsinteresse, sondern nur den Vertrauensschaden begehren.OGH 1 Ob 110/02m, 25.03.2003
- Ein Schadenersatzpflichten auslösender Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kann auch darin liegen, dass der Vergeber sein Anforderungsprofil und die diesbezüglichen Auswahlkriterien entgegen der auch im vorliegenden Fall zugrundegelegten Ö-NORM A 2050 und den Bestimmungen der Vergabeordnung der Stadt nicht offenlegt. Ob dieser Verpflichtung im Einzelfall entsprochen wurde, kann aber nur nach den jeweils vorliegenden Umständen beurteilt werden.OGH 6 Ob 69/99m, 20.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 28.
- OGH 6 Ob 100/25m, 30.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 226/20x, 23.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 75/20z, 21.10.2020
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Ersatz für übergangenen Bestbieter
Schadenersatz · Verletzung von Vergaberegeln durch die öffentliche Hand
Schadenersatz · Vertrauensschaden und Erfüllungsinteresse beim Schadenersatz
Schadenersatz · Schadenersatz nach arglistiger Täuschung
Schadenersatz · Umfang des Ersatzes nach Täuschung