Gilt ein ausländisches Urteil auch in Österreich?
betrifft Parteien mit Auslandsbezug, Erben, Kläger, Beklagter
Ein Urteil oder Beschluss eines ausländischen Gerichts wirkt im Inland nur, wenn es aufgrund eines Staatsvertrags anerkannt oder vollstreckt werden kann. Ohne eine solche Grundlage bindet die ausländische Entscheidung die inländischen Gerichte nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Urteile und Beschlüsse ausländischer Gerichte können im Inland nur dann materielle Rechtskraft äußern, wenn sie kraft staatsvertraglicher Regelung im Inland entweder anerkannt oder vollstreckt werden können. Es bedarf also eines "Anerkennungsvertrags und (oder) Vollstreckungsvertrags".
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Anerkennung der Entscheidung eines türkischen Amtsgerichtes über die Aufteilung eines Nachlasses nach dem Abkommen vom 23.5.1989 zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1992/571).OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025
- Nur dann, wenn ein ausländischer Rechtsakt nicht als Entscheidung zu qualifizieren wäre, wäre seine Wirksamkeit kollisionsrechtlich zu beurteilen.OGH 6 Ob 142/18b, 20.12.2018
- Hier: Mangels materieller Rechtskraft der (zukünftigen) slowakischen Aufteilungsentscheidung in Österreich ist damit aber der Voraussetzung der Bindungswirkung iSd § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG der Boden entzogen.OGH 1 Ob 135/16h, 18.10.2016
- Da im vorliegenden Fall das in Zivilsachen ergangene Urteil eines italienischen Gerichts zur Beurteilung steht, kann kein Zweifel sein, dass gemäß Art 33 Abs 1 EuGVVO eine derartige Bindung besteht (vgl 4 Ob 252/03t).OGH 9 Ob 31/08m, 29.06.2009
- Wenn aufgrund staatsvertraglicher Regelungen ein Urteil in Österreich vollstreckbar (anzuerkennen) ist, äußert dieses materielle Rechtskraft.OGH 9 Ob 31/08m, 29.06.2009
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Dies gilt auch für das Außerstreitverfahren.OGH 8 Ob 82/05z, 08.09.2005
- Ist eine im Ausland ergangene Adoptionsentscheidung für den österreichischen Rechtsbereich anzuerkennen, so erzeugt sie Bindungswirkung, die von Amts wegen wahrzunehmen ist und unter Nichtigkeitssanktion keine andere Lösung der bereits rechtskräftig entschiedenen Vorfrage zulässt.OGH 1 Ob 21/04a, 14.12.2004
- Hier: Die Wirkungen der im Vorverfahren ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines deutschen Gerichts erstrecken sich auf die Beklagte als Streitverkündungsempfänger, da das deutsche Zivilprozessrecht die Bindungswirkung rechtskräftiger Entscheidungen für einen Folgeprozess im Verhältnis zwischen dem Nebenintervenienten oder dem Streitverkündungsempfänger zur unterstützten Partei bejaht und andererseits die grundsätzliche Anerkennung und Vollstreckbarkeit der Entscheidungen deutscher Gerichte in Österreich gewährleistet ist (Art 33 Abs 1 EuGVVO).OGH 4 Ob 252/03t, 20.01.2004
- Ein Urteil eines ausländischen Gerichts kann aber im Inland nur jene Wirkungen entfalten, die ihm im Bereich der Jurisdiktion dieses Gerichts zukommt.OGH 4 Ob 252/03t, 20.01.2004
- Entscheidungen ausländischer Gerichte begründen die Einrede der Rechtskraft, wenn sie im Inland vollstreckbar bzw anzuerkennen sind.OGH 5 Ob 131/02d, 25.06.2002
- Die durch die materielle Rechtskraft bewirkte Maßgeblichkeit der Entscheidung äußert sich aber auch in einer inhaltlichen Bindung an diese, wenn der rechtskräftig entschiedene Anspruch Vorfrage, für den im zweiten Prozess erhobenen Anspruch ist.OGH 7 Ob 32/00g, 15.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/19b, 16.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Exekution · Ausländisches Urteil und Grundwertung
Verfahrensrecht · Anwendung ausländischen Rechts im Inland
Verfahrensrecht · Ausländisches Verfahren als Prozesshindernis
Verfahrensrecht · Ausländisches Recht im Verfahren
Verfahrensrecht · Anwendbares Verfahrensrecht im Inland