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Gilt ein ausländisches Urteil auch in Österreich?

betrifft Parteien mit Auslandsbezug, Erben, Kläger, Beklagter
Ein Urteil oder Beschluss eines ausländischen Gerichts wirkt im Inland nur, wenn es aufgrund eines Staatsvertrags anerkannt oder vollstreckt werden kann. Ohne eine solche Grundlage bindet die ausländische Entscheidung die inländischen Gerichte nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Urteile und Beschlüsse ausländischer Gerichte können im Inland nur dann materielle Rechtskraft äußern, wenn sie kraft staatsvertraglicher Regelung im Inland entweder anerkannt oder vollstreckt werden können. Es bedarf also eines "Anerkennungsvertrags und (oder) Vollstreckungsvertrags".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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