Wann wird ein ausländisches Urteil bei uns nicht vollstreckt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 15.03.2023 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nunmehr § 408 Z 3 EO (EO-Novelle 2016)OGH 3 Ob 251/18k, 20.02.2019
- Zu bejahen wäre ein Verstoß gegen den ordre public also nur dann, wenn die Verfahrensrechte einer Partei in unerträglicher Weise beschnitten worden sind. Dafür ist stets das ausländische Verfahren als Ganzes und anhand sämtlicher Umstände zu beurteilen.OGH 3 Ob 251/18k, 20.02.2019
- Hier: Art 34 Nr 1 EuGVVO aF.OGH 3 Ob 251/18k, 20.02.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002402 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 3Ob7/23k (3Ob8/23g), 15.03.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 81 · Befugnisse und Tätigkeit des Verwalters
- EO § 204 · Nutzungsverhältnis bei Superädifikat
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht, das die Zwangsvollstreckung bewilligt, darf ein unklares Urteil nicht nach dem vermuteten Willen der Parteien auslegen. Es weist den Antrag dann ab. Die Unklarheit geht zulasten dessen, der vollstrecken will; er muss den Inhalt zuerst klären lassen.
Ein Urteil, das Ihren Einwendungen gegen den Anspruch stattgibt, betrifft den Anspruch selbst und wirkt daher über das laufende Vollstreckungsverfahren hinaus. Es ändert das im Titel festgehaltene Recht. Die Einstellung der laufenden Vollstreckung ist nur eine Folge davon.