Spricht es für den Hersteller, wenn er nach den Normen produziert?
günstig für Hersteller betrifft Konsumenten, Hersteller, Geschädigte, Händler
Ja. Wurde ein Produkt so hergestellt, wie es den einschlägigen Normen oder anderen technischen Standards entspricht, spricht das dafür, dass es fehlerfrei ist. Ein Produkt ist auch nicht schon deshalb fehlerhaft, weil später ein verbessertes auf den Markt gekommen ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1998)
Die normgerechte oder anderen technischen Standards entsprechende übliche Herstellungsart indiziert die Fehlerfreiheit des Produkts.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 5 Abs 2 PHG stellt klar, dass ein Produkt nicht allein deshalb als fehlerhaft anzusehen ist, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht worden ist.OGH 3 Ob 106/05t, 27.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 99/22g, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/21w, 16.09.2021, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
PHG §5
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